Ein spezielles Merkmal des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Die gesetzliche Erbregelung unterscheidet sich von Land zu Land. In vielen Ländern weltweit gibt es die gesetzliche Pflichtteilsvorschrift. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Ehegatte und die direkten Abkömmlinge - Nachkommen und Adoptivkinder, Enkelkinder und Urenkel – mit einem Pflichtteilsanspruch ausgestattet sind. Sie erhalten vom Erb